Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen LL Livelocation GmbH, Geißertweg 39 und dem Käufer („Kunde“) von Eintritts-, Besuchs- oder Teilnahmeberechtigungen bzw. Reservierungen / Gutscheinen hierfür („Tickets“) oder sonstigen Angeboten / Produkten (bspw. Merchandise). Ebenso gelten als Kunden auch Personen, die Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, jedoch berechtigt sind, an einer Veranstaltung teilzunehmen (z. B. durch Kauf am Sekundärmarkt, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: LL Livelocation GmbH, Geißertweg 39, 66693 Mettlach
ditix.io ist Anbieter einer Software, die es Veranstaltern ermöglicht, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben. Dabei greift die Software auf weitere Softwarepartner zurück, zum Beispiel zur Abwicklung von Transaktionen.
ditix.io ist kein Tickethändler,
ditix.io ist kein Veranstalter.
1. Geltungsbereich und Voraussetzungen
(1) Durch den Erwerb von Tickets über diesen Ticketshop kommt ein Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung zwischen dem Veranstalter und dem Kunde zustande. Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Für die Durchführung der Veranstaltung mit allen Rechten und Pflichten ist allein der Veranstalter verantwortlich.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Kunden, gleich aus welchem Grund, jederzeit abzulehnen. Ein Anspruch des Kunden auf den Erwerb eines oder mehrerer Tickets besteht nicht. Der Veranstalter weist im Rahmen der Beschreibung einer Veranstaltung gegebenenfalls auf eine Altersbeschränkung hin.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben im Rahmen des Bestellprozesses zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend mitzuteilen.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und nicht vollständige bzw. wahrheitsgemäße Bestellungen abzulehnen.
2. Vertragsschluss und Bestellprozess
(1) Mit erfolgreichem Abschluss eines Bestellprozesses kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande. Erfolgreich ist ein Bestellprozess erst mit Zugang der Bestätigung an den Kunden (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung und Übersendung eines Tickets). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt keinen Vertragsabschluss dar und berechtigt den Kunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
(2) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Vertragsbestandteilen und Beschränkungen abhängig machen kann. Der Veranstalter ist berechtigt, den Abschluss von Bestellprozessen ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
(3) Der Gesamtkaufpreis eines Bestellprozesses wird allein vom Veranstalter festgelegt und kann den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis zzgl. eventueller Gebühren und Steuern. Der vom Kunden zu begleichende Gesamtkaufpreis wird vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert.
(4) Alle Preise, die in diesem Ticketshop angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben Tickets im Eigentum des Veranstalter.
(6) Im Falle einer Überschreitung des Ticketkontingents (bspw. aufgrund technischer Probleme), informiert der Veranstalter den Kunden hierüber. Der Veranstalter kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren. Dies gilt sowohl für das Gesamtkontingent der Veranstaltung sowie für Kontingente einzelner Ticketkategorien.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe / Zugang auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe / Zugang des Tickets durch den Veranstalter zu erfolgen.
3. Rechte und Pflichten
(1) Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang, Inhalt, Ort, Zeit, Veranstalter, Preis, Gebühren, Steuern, Teilnahmevoraussetzungen / -beschränkungen, Zugangskontrollen- / Beschränkungen und weitere Bestimmungen die entscheidungsrelevant für den Kunden sein könnten) werden durch den Veranstalter kommuniziert.
(2) Der Kunde nimmt diese Informationen und Vorschriften zur Kenntnis und erkennt diese an. Hierdurch werden diese Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Die Prüfung zur Erfüllung der zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, am Einlass der Veranstaltung das Ticket vorzuzeigen und sich ggf. durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.
(4) Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf die jeweilige Veranstaltung und vom Veranstalter dazu gegebenenfalls geplante Ersatztermine beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Veranstalter die Gültigkeit von Tickets anders festgelegt hat.
(5) Ein Missbrauch oder ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung des Kunden zu der jeweiligen Veranstaltung. Das erworbene Ticket verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs oder des Verstoßes seine Gültigkeit.
(6) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden einer Veranstaltung zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Das von dem Kunden erworbene Ticket verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit.
4. Widerruf, Stornierung
(1) Der Veranstalter bietet in seinem Ticketshop Veranstaltungen im Bereich der Freizeitgestaltung innerhalb eines spezifischen Termins bzw. Zeitraums an. Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB handelt es sich bei bei diesem Angebot nicht um Fernabsatzverträge. Der Widerruf eines Vertrages oder die Rückgabe von Tickets nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ist ausgeschlossen.
5. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
(2) Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
(3) Sofern
ditix.io gegenüber dem Kunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Kunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes:
ditix.io haftet, außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von
ditix.io für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
(4) Soweit eine Haftung von
ditix.io ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von
ditix.io sowie der für
ditix.io gegenüber dem Kunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
ditix.io haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung sowie Insolvenz des Veranstalters.
6. Schlussbestimmungen
(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.
(3) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ist der Veranstalter nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.
(4) Sollte eine der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für Regelungslücken.